So und da die letzte Änderung im Widerrufsrecht erst knapp ein Jahr alt ist und viele es noch gar nicht gemerkt haben, dass was geändert wurde, jetzt die Chance die letzte Änderung komplett zu überspringen um die neue, bald in Kraft tretende Änderung in die AGB einzufügen - näheres dazu hier ... und wo wir grad am Ändern sind, hier für alle Kleinunternehmer, die sich von der Mehrwertsteuer haben befreien lassen, endlich mal eine eindeutiger Hinweis WIE das jetzt mit der Ausweisung der Mehrwertsteuer zu händeln ist.
Wie üblich auch bei diesem Post, der Hinweis, dass dies keine Rechtsberatung ist.