An dem Paragraphen hat sich schon mancher Kleingewerbetreibender die Zähne ausgebissen. Darf ich Mehrwertsteuer ausweisen oder nicht? Muß ich Mehrwertsteuer ausweisen oder nicht? Muß ich dem Käufer klar ersichtlich machen, dass ich ein Nebengewerbe habe und somit keine Mehrwertsteuer ans Finanzamt abzuführen brauche? Weil ich davon befreit wurde, da mein jährliches Nebengewerbeeinkommen unter 75.000,00 Euro liegt und ich keinen Bock habe, jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben?
Diese Fragen und ein klein wenig mehr werden hier eindeutig beantwortet.
Bleibt einzig noch die Frage muß man überhaupt ein Nebengewerbe anmelden? Ja, muß man, wenn man regelmässig verkauft und z.B. im Internet einen Shop hat. Egal, ob auf irgendwelchen Plattformen oder einen selber aufgebauten Shop. Dann unterstellt einem das Finanzamt nämlich Gewinnabsicht und die ist eindeutig , selbst wenn man sich nur kurz an die Nähma schmeißt und für seinen Shop mal eben was Klitzekleines näht. Das ist egal, auch wenn man nur zwei Verkäufe in drei Monaten hat, egal. Es liegt eine Gewinnabsicht vor, dass Gesetz unterscheidet da nicht.
Eine schöne Restwoche wünsch ich Euch.
Doris
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