Nein, es wird dem Onlinehändler in Deutschland nicht wirklich einfach gemacht 1. Geld zu verdienen und 2. Erfolg zu haben, da er ständig damit beschäftigt ist eine abmahnsichere AGB zu schaffen. Nachdem, dank Hannelore und Ute aus NRW, der JMStV 2011 vom Tisch ist, jagen diverse Oberlandesgerichte die 40 Euro-Klausel durchs Onlinedorf .
EDIT | Das passierte allerdings schon 2010, ist mir durchgerutscht - sorry. Nichtsdestotrotz sollte jeder der im Onlinehandel tätig ist dennoch seine AGB und den Widerruf darauf überprüfen, vielleicht ist es dem ein oder anderen ebenfalls durchgerutscht ;).